Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
BITevents - Eventmanagement
INHALTSVERZEICHNIS
A)...... Allgemeine Bestimmungen
6. Pflichten des Auftraggebers
B)...... Besondere Bestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
BITevents - Eventmanagement, Fuxen und Hoffmann GbR,
Brodenheckstr. 19, 54634 Bitburg
(„BITevents“)
Stand: 01.01.2023
A) Allgemeine Bestimmungen
1. Anwendungsbereich
a) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen BITevents und dem Auftraggeber ausschließlich. AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, BITevents hat diesen ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt.
b) Auftraggeber können insbesondere Unternehmen, Vereine, Behörden oder Verbraucher sein.
c) Diese AGB gelten auch ohne erneuten Hinweis für Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrags sowie für neue gleichartige Verträge mit dem Auftraggeber.
d) Individuelle Abreden zwischen BITevents und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand
a) BITevents erbringt Leistungen im Rahmen von Veranstaltungen. Vertragsgegenstand kann die Übernahme der gesamten Veranstaltung (einschließlich Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung) oder die Erbringung von Einzelleistungen (Catering, Personal etc.) für Events sein.
b) Soweit BITevents mit der Übernahme der gesamten Veranstaltung beauftragt wird, gelten ergänzend zu diesen AGB die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts. Soweit BITevents Einzelleistungen erbringt, gelten ergänzend die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Dienst- und Mietvertragsrechts.
c) BITevents ist gegenüber dem Auftraggeber alleiniger Leistungserbringer und schließt Verträge mit weiteren Leistungserbringern in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ab. BITevents wird weder als Vermittler noch als Stellvertreter des Auftraggebers tätig.
d) Erfüllungsort für die Leistungen von BITevents ist der vereinbarte Veranstaltungsort, soweit nicht ein anderes vereinbart ist.
3. Vertragsschluss
a) BITevents erstellt ein Vertragsangebot, welches dem Auftraggeber in Text- oder Schriftform übermittelt wird. Der Auftraggeber kann das Angebot innerhalb der angegebenen Angebotsfrist annehmen. Enthält das Angebot keine Angebotsfrist, so beträgt diese vierzehn (14) Werktage.
b) Nimmt der Auftraggeber ein Angebot nicht an, so ist er zur Nutzung etwaiger von BITevents bereits angefertigter Konzepte und sonstiger Unterlagen nicht berechtigt. Er ist verpflichtet, an ihn übermittelte Unterlagen einschließlich von ihm angefertigter Kopien zu löschen und BITevents die Löschung zu bestätigen.
c) Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen in der Ausführung oder zusätzliche Leistungen, bedürfen diese einer gesonderten Vereinbarung. Bei mündlichen Vereinbarungen gilt der Inhalt eines Bestätigungsschreiben von BITevents als verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.
4. Vergütung
a) Sofern Angebotspreise nicht ausdrücklich als Festpreise gekennzeichnet sind, handelt es sich um unverbindliche Kostenvoranschläge. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
b) Die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung ergibt sich aus dem Vertragsangebot. Sofern keine Fälligkeit vereinbart wurde, sind 50 % der Auftragssumme innerhalb von sieben Werktagen nach Vertragsschluss als Anzahlung fällig. Gerät der Auftraggeber mit einer vereinbarten Anzahlung in Verzug, so ist BITevents nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber bestimmten angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.
5. Stornierung
a) Der Auftraggeber ist berechtigt, einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren. Im Falle einer Stornierung bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des bereits entstandenen Aufwands in voller Höhe verpflichtet. Für die noch nicht erbrachten Leistungen ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Stornogebühr in folgender Höhe verpflichtet:
(1)Stornierung bis 40 Tage vor der Veranstaltung = 0 %
(2)Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung = 30 %
(3)Stornierung bis 14 Tage vor der Veranstaltung = 50 %
(4)Stornierung bis einen Tag vor der Veranstaltung = 100 %
b) Die vorgenannte Bestimmung gilt auch in Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei pandemiebedingter Untersagung oder Einschränkung der Veranstaltung.
c) Bei einer teilweisen Reduzierung von Leistungen ist die Stornogebühr anteilig zu zahlen.
6. Pflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber ist als Veranstalter für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften verantwortlich.
b) Der Auftraggeber hat BITevents die erforderlichen Informationen und Anweisungen für eine Leistungserbringung rechtzeitig mitzuteilen.
c) Der Auftraggeber hat die für den Aufbau von Gegenständen erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
7. Gewährleistung
a) Im Rahmen von Werk- und Mietleistungen hat der Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
b) Im Rahmen von erbrachten Dienstleistungen besteht keine Gewährleistung.
8. Haftung
a) Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm erteilen Auskünfte, Unterlagen und Weisungen.
b) Verletzt BITevents eine vertragliche Pflicht, so kann der Auftraggeber Er-satz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn BITevents die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Ein Mitverschulden des Auftraggebers ist zu berücksichtigen. Ein Mitverschulden liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber es unterlassen hat, BITevents auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die BITevents weder kannte noch kennen musste, oder dass der Auftraggeber es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.
9. Sonstiges
a) BITevents wird Daten des Auftraggebers zur Auftragsabwicklung verwenden und bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen speichern.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
c) BITevents ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
d) Gerichtsstand ist der Sitz von BITevents, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
B) Besondere Bestimmungen
1. Vermietung
a) Beschädigungen von Mietsachen durch Teilnehmer der Veranstaltung hat der Auftraggeber zu vertreten.
b) Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache ist der Auftraggeber zur Zahlung des Tagesmietpreises verpflichtet.
c) Mietsachen sind gegen Beschädigung und Diebstahl angemessen zu sichern. Mietsachen dürfen nicht an einen anderen Ort verbracht werden.
2. Catering
a) Die Lieferung erfolgt mit einer Karenzzeit von +/- 30 Minuten. Es werden Lebensmittel mittler Art und Güte geschuldet.
b) BITevents wird auf Anfrage eine Liste mit Inhaltsstoffen bereitstellen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Teilnehmer mit Unverträglichkeiten oder Allergien entsprechend zu informieren.
c) Sollten Lebensmittel saisonbedingt nicht erhältlich sein, behält sich BITevents den Ersatz durch gleichwertige Lebensmittel ohne Preisänderung zu ersetzen.
3. Personal
a) Das von BITevents eingesetzte Personal untersteht grundsätzlich nur den Weisungen von BITevents. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Verantwortlichen von BITevents allgemeine Weisungen für den Umgang mit Teilnehmern zu erteilen.
b) Ein verspäteter Beginn der Veranstaltung hat keinen Einfluss auf die Vergütung. Bei einer Verlängerung der Veranstaltung über den vereinbarten Zeitraum hinaus wird ein Zusatzhonorar nach Zeitaufwand berechnet.
4. Dekoration
Der Auftraggeber kann bei Auftragserteilung eine bestimmte Stilrichtung vorgeben. Im Rahmen der Umsetzung hat BITevents einen Gestaltungsspielraum und wählt die Dekorationsstücke selbst aus.
5. Musik
a) Sofern BITevents einen DJ oder eine Live-Band bereitstellt, darf der Auftraggeber keine Musik aufzeichnen.
b) BITevents übernimmt für den Auftraggeber die Abrechnung mit der GEMA. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von BITevents verauslagten GEMA-Gebühren zu erstatten.
6. Fotos/Videos
a) Bei Beauftragung von Fotos oder Videos erhält der Auftraggeber erhält Nutzungsrechte nur für den eigenen Gebrauch.
b) Fotos/Videos werden dem Auftraggeber nach der Veranstaltung per Datentransfer zur Verfügung gestellt. Eine anschließende Speicherung durch BITevents findet nicht statt.
c) Der Auftraggeber ist für die Einwilligung der Teilnehmer in Aufnahmen selbst verantwortlich.
7. Eifler Knipskiste
a) Die Eifler Knipskiste ist ein mobiler Fotoautomat mit Kamera, Blitz und Monitor, welcher von Teilnehmern zur Aufnahme von Lichtbildern genutzt werden kann.
b) Vertragsgegenstand ist die Vermietung des Fotoautomaten für den vereinbarten Zeitraum. BITevents verpflichtet sich, dem Auftraggeber den Fotoautomaten in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur Nutzung zu überlassen.
c) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Fotoautomat sorgfaltsgemäß zu behandeln und die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise oÄ) zu beachten. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung des Fotoautomaten bei BITevents zu informieren.
d) Der Auftraggeber haftet für Schäden an dem Fotoautomaten, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterungen des Fotoautomaten, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Auftraggeber nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile.
e) Der Auftraggeber hat BITevents einen etwaigen Mangel des Fotoautomaten unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Auftraggeber BITevents den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
f) Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Fotoautomaten am Ende des Mietzeitraumes in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn erhalten hat. Gibt der Auftraggeber den Fotoautomaten nicht rechtzeitig zurück, so kann BITevents für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
g) Erstellte Fotos werden für 30 Tage nach der Veranstaltung in einer Cloud basierten Datenbank von BITevents gespeichert und anschließend gelöscht. Der Auftraggeber erhält von BITevents einen Zugang, um die Fotos während des vorgenannten Zeitraums herunterzuladen.
TEL.: +49 (0) 6561 6945936